GEMA und Rechtliches

GEMA, GVL, Auftrittsverträge, Urheberrecht – Alles Dinge, die gleichermaßen langweilig und wichtig sind.

Doch reden wir nicht lange um den heißen Brei und beginnen direkt mit dem Thema GEMA & GVL. Diese sogenannten Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, den Vergütungsprozess für das Spielen von Songs in der Öffentlichkeit zu managen und den damit einhergehenden Aufwand für alle Parteien zu minimieren.

Ein Beispiel: Klaus wird Rapper. Auf einem Skatecontest möchte der Veranstalter Songs von Klaus spielen, da die verrückten Skater das Zeug von ihm feiern. Gäbe es keine GEMA, dann müsste Klaus den Veranstalter kontaktieren und eine entsprechende Vergütung für das Spielen seiner Tracks einfordern – insofern er eine möchte. Würden nun auf jedem Skatecontest in Deutschland Klausi’s Texte aus den Boxen schallen, dann hätte er den Arsch voll Arbeit und könnte wohl vorerst keine Musik mehr machen. Spielt ein Veranstalter jedoch Songs, die im Vorfeld bei der GEMA angemeldet wurden, dann muss er diese auch an die GEMA melden und entsprechende Gebühren entrichten. Klausi erhält dafür dann Tantieme von der GEMA und kann sich weiterhin auf seine Musik konzentrieren.

Was ist jetzt aber der Unterschied zwischen GEMA und GVL?! Ganz einfach – der Zuständigkeitsbereich. Während die GVL die Interessen von ausübenden Künstlern wie z. B. Sängern vertritt, handelt die GEMA im Auftrag von Textern, Komponisten und Verlagen – also im Auftrag von euch.

Ob ihr euch jedoch von der GEMA vertreten lasst, ist euch freigestellt. Eine Mitgliedschaft birgt allerdings nicht nur den Komfort, einen professionellen Geldeintreiber für euch arbeiten zu lassen, sondern kommt auch mit jeder Menge Pflichten daher, welche sich wiederum konkret in Form von Kosten niederschlagen.

Da hätten wir zum einen den fixen Jahresbeitrag von 25,56 € und die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60,84 €, zum anderen diverse variable Abgaben, die ihr leisten müsst. Gebt ihr bspw. euer Album in ein Presswerk, dann müsst ihr stolze 13,75 % des erwarteten Netto-Verkaufspreises (also ohne USt) pro CD an die GEMA abführen. Bei einem Brutto-Verkaufspreis von bspw. 15,99 € und einer Auflage von 500 Stück, wären das 15,99 / 1,19 x 500 x 0,1375 = 923,80 € GEMA-Gebühren – unabhängig davon wieviele Tonträger ihr am Ende des Tages verkaufen konntet. Bietet ihr hingegen einen Song zum Download an, dann kommen pro Download Kosten zwischen 9,1 Cent und 5,63 Cent auf euch zu – unabhängig davon, zu welchem Preis ihr den Song anbietet.

Doch warum muss ich zahlen, wenn ich meine Musik veröffentlichen will? Ungerecht? Nun ja, Ansichtssache… Die Ursache dieses Sachverhaltes ist folgende: Beim Unterschreiben des sog. Berechtigungsvertrages übertragt ihr die Verwertungsrechte eurer Musik, welche ja eigentlich euch obliegen, der GEMA. Die daraus resultierende Konsequenz ist, dass ihr von der GEMA behandelt werdet, wie jeder andere Nutzer eurer Musik auch.

Es gibt allerdings einen kleinen Trick: Ihr müsst nicht all eure Verwertungsrechte an die GEMA übertragen, sondern könnt dies auch vereinzelt oder gar nicht tun. Habt ihr also keine Lust, Geld an die GEMA für eure Downloads zu bezahlen, dann belasst ihr die entsprechenden Verwertungsrechte besser bei euch.

Auch Live-Performances werden von der GEMA abgerechnet. In der Zahlungspflicht ist in diesem Kontext allerdings der Veranstalter. Die entsprechenden Einnahmen gelangen dann im Rahmen eines gewissen Verteilungsverfahrens zu euch. Zur Wahl stehen das Pro-Verfahren oder die Netto-Einzelverrechnung (ab 750 € GEMA-Lizenzgebühren). Da vor allem das Pro-Verfahren bei Erstanwendung recht kompliziert durchzuführen ist, empfehlen wir euch, auch das musikalische Aufführungsrecht zunächst bei euch zu lassen und selbst mit dem Veranstalter eine Gage zu vereinbaren – macht Rammstein im Übrigen heute noch so. Dies erfolgt bei seriösen Veranstaltern definitiv immer per Auftrittsvertrag. Von diesem lasst ihr euch auch immer schön eine Kopie aushändigen oder setzt ihn direkt selbst auf, damit ihr im Streitfall etwas in der Hand habt.

Versuchen wir nun ein Fazit aus den bisherigen Informationen zu ziehen: Gerade für Newcomer bedeutet eine GEMA-Mitgliedschaft mehr Stress als Komfort. Die Anzahl eurer Musiknutzer wird sich in Grenzen halten, was bedeutet, dass ihr das Vergütungsmanagement sicher sehr gut selbst in die Hände nehmen könnt. Landet ihr hingegen einen Hit wie Cro mit EASY, dann solltet ihr definitiv über eine Mitgliedschaft nachdenken, da euch sonst sicher ein Haufen Cash durch die Lappen geht.

Egal wie ihr euch am Ende des Tages entscheidet – Die Urheberrechte eines Songs, die nicht mit den Verwertungsrechten gleichzusetzen sind, obliegen stets dem Komponisten & Texter. Diese besitzen sie sogar 70 Jahre über ihr Ableben hinaus. Die Erben von Tupac und Biggie bspw. dürften somit noch lange Zeit Freude an deren Musik haben. Das Schöne daran, Urheber zu sein, ist, dass ihr keinen Cent für die Wahrnehmung eurer Rechte zahlen müsst. Ganz gleich ob eure Songs verfielfältigt, gespielt oder öffentlich aufgeführt werden sollen, jemand diese bearbeiten oder neu vertexten möchte – ihr Entscheidet über das Ja oder Nein.

Gleiches gilt natürlich für euch. Nutzt ihr bspw. einen Beat eines beliebigen Producers, dann müsst ihr im Vorfeld seine Erlaubnis einholen – theoretisch. In der Realität wird euch wohl niemand wegen der Neuinterpretation eines Instrumentals zu Promotionzwecken verklagen. Denn auch auf diversen Untergrund-Mixtapes finden oftmals Beats Verwendung, ohne dass Rücksprache mit den entsprechenden Komponisten gehalten wurde. In der Regel wird dies erst zum Problem, wenn eure Musik einen hohen Grad an Popularität erlangt oder ihr diese „halblegalen“ Tracks verkaufen möchtet. In einer derartigen Situation kommt ihr um eine Einverständniserklärung des Komponisten nicht herum. Andernfalls winken Schadensersatzklagen, welche schnell mal euren Geldbeutel leerspülen. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch mal in unserem Beatpool umschaut, welcher jede Menge hochwertig produzierte Instrumentale bereithält oder eure Beats selber baut, wofür sich, vor allem wenn ihr Einsteiger seid, die Nutzung von Fruity Loops sehr eigent.

Anmerkung: Bushido wurde 2010 zu einer Geldstrafe in Höhe von 63.000,- € verurteilt, weil er ohne Genehmigung Loops einer anderen Band auf einem seiner Alben verwendete.

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